Wechsel der Wasserzähler
Um eine korrekte Abrechnung Ihres Trinkwasserverbrauches durchführen zu können, müssen zugelassene und geeichte Messgeräte verwendet werden. Die Auswahl der Zählergröße erfolgt auf Basis Ihrer Bedarfsanmeldung unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes W 406 und der DIN 1988.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen unserer Wasserzähler.
Der Wasserzähler wird durch den Verband aller sechs Jahre (vor Ablauf der Eichfrist) ausgetauscht. Eine Information, dass der Wasserzähler bei Ihnen im Folgejahr ausgetauscht wird, erhalten Sie mit Zusendung der Selbstablesekarte zur Jahresverbrauchsabrechnung.
Im gesamten Verbandsgebiet erfolgt der Wasserzählerwechsel durch Mitarbeiter des Verbandes. Diese Mitarbeiter können sich auf Verlangen jederzeit mit Ihrem Dienstausweis legitimieren.
Sollten Sie Zweifel daran haben, rufen Sie uns bitte an.