Wassergüte / Aufbereitungsstoffe

Trinkwasser-Radioaktivität im gesamten Verbandsgebiet unbedenklich

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 26.11.2015 wurde die EURATOM-Richtlinie 2013/51/EURATOM in nationales Recht überführt.
 

Somit ergaben sich Untersuchungspflichten in Bezug auf die radioaktiven Stoffe Radon 222 und Richtdosis, da durch komplexe Lösungs- und Transportvorgänge natürliche Radionuklide im Gestein/Boden in unterschiedlichem Umfang in Grund-, Quell- und Oberflächenwasser gelangen können.
 

Das daraufhin vorgenommene umfangreiche und mehrjährige Trinkwassermessprogramm des RZV ergab eine deutliche Unterschreitung der definierten Parameterwerte für Radon 222 und Richtdosis in allen Trinkwasserproben.
 

Selbstverständlich werden wir auch zukünftig konsequent die gesetzlichen Güteanforderungen von unabhängigen und akkreditierten Laboratorien untersuchen lassen, damit weiterhin unser Trinkwasser vollumfänglich und uneingeschränkt zum Verzehr, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Kochen, zur Körperpflege und Reinigung verwendet werden kann.
 

Wussten Sie eigentlich, dass Trinkwasser das am intensivsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland ist? Sollten Sie zur Thematik weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.



Wassergüte und Aufbereitungsstoffe

(Stand: 19.10.2022)