Mobile Einrichtungen zur Trinkwasserentnahme an Hydranten

Zur mobilen Nutzung bzw. vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser an verbandseigenen Hydranten stehen geeignete Entnahmeeinrichtungen - sogenannte Standrohre - zur Ausleihe zur Verfügung. Ab 02.01.2023 erfolgt im Netzbereich West in Glauchau die Ausgabe und Rücknahme der Standrohre nur noch dienstags und donnerstags.

Der zuständige Rohrnetzmeister des Netzbereiches (siehe Übersichtsplan des Verbandsgebietes) ist der Ansprechpartner der Kunden bezüglich der Ausleihe. Er entscheidet anhand der örtlichen Gegebenheiten und Versorgungsmöglichkeiten grundsätzlich über den Standrohreinsatz, weist gegebenenfalls den Entnahmehydranten zu und unterweist bei Erfordernis den Nutzer in dessen Bedienung und Einhaltung notwendiger Sicherheitsvorkehrungen.

Grundlage für die Nutzung des verbandseigenen Standrohres bildet ein abzuschließender Mietvertrag unter Einbeziehung der Wasserversorgungssatzung des Regionalen Zweckverbandes Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau. Im Mietvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Mieters sowie Gebühren und die Kaution geregelt.

Die Preisübersicht für Entnahmeeinrichtungen finden Sie hier.

Für Pool- und Teichbefüllungen werden überall dort keine Standrohre ausgegeben, wo ein Trinkwasseranschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, über den die Füllung erfolgen kann!