Hausanschluss
Allgemeines zum Hausanschluss
Definition Hausanschluss
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes (Versorgungsleitung) mit der Anlage des Anschlussnehmers (Hausinstallation).
Er beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet mit der Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler.
Zuständigkeit
Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Verband hergestellt, erneuert, verändert, beseitigt und unterhalten. Dies schließt die Anlagenteile in denen sich die Messeinrichtung (Wasserzähler) befindet (Wasserzählerbügel, beide Absperrventile oder Kugelhähne einschließlich des Rückflussverhinderers) mit ein. Der Verband kann mit vorgenannten Arbeiten Dritte beauftragen.
Arbeiten an der Trinkwasseranlage nach dem Wasserzähler dürfen nur durch zugelassene Installationsunternehmen ausgeführt werden.