Leitungsrechte

Auf der Grundlage des Grundbuchbereinigungsgesetzes hat der RZV in den vergangenen Jahren beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Trinkwasserversorgungsleitungen in die Grundbücher der jeweiligen Eigentümer eintragen lassen.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen steht dem Grundstückseigentümer dafür eine einmalige Entschädigung zu.
Bisher haben nur wenige der betroffenen Grundstückseigentümer die ihnen zustehende Entschädigung beantragt.

Sie können Entschädigung beantragen, falls in Ihrem Grundbuch folgende Eintragung vorgenommen wurde:

 

"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungsrecht) für Regionalen Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau; gemäß Antrag vom _____; _____ nach § 9 Abs. 5 GBBerG i.V.m. § 8 SachenR-DV im Wege der Grundbuchberichtigung, eingetragen am ____".

Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus.
 

Auf Grundlage des Antrages erstellen wir eine grundstückskonkrete Entschädigungsvereinbarung inkl. Lageplan der Leitung, die Ihnen dann in 2-facher Ausfertigung zugesandt wird. Ein Exemplar ist zu unterzeichnen und zurückzuschicken, die zweite Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Ansprechpartner:

Frau Kern
Telefon: 03763 405 480