Hausanschluss / Standortvoranfrage / Löschwasser

Definition Hausanschluss

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes (Versorgungsleitung) mit der Anlage des Anschlussnehmers (Hausinstallation).
Er beginnt an der Abzweigstelle der Versorgungsleitung und endet mit der Absperreinrichtung nach dem Wasserzähler.


Zuständigkeit

Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Verband hergestellt, erneuert, verändert, beseitigt und unterhalten. Dies schließt die Anlagenteile, in denen sich die Messeinrichtung (Wasserzähler) befindet (Wasserzählerbügel, beide Absperrventile oder Kugelhähne einschließlich des Rückflussverhinderers), mit ein.

Der Verband kann mit vorgenannten Arbeiten Dritte beauftragen.

Arbeiten an der Trinkwasseranlage nach dem Wasserzähler dürfen nur durch zugelassene Installationsunternehmen ausgeführt werden.
 

Online Beantragung

Bitte nutzen Sie für die Beantragung Ihres Vorhabens (Hausanschluss / Standortvoranfrage / Löschwassernachweis) unser Onlineformular.

Beispiel für Trinkwasseranschlüsse


Die Grundsätze für die Errichtung von Hausanschlüssen sind in der DIN 1988 Teil 200 aufgeführt.
Kostenpflichten/Aufwendungsersatz regelt die Wasserversorgungssatzung im § 14.

Schematische Darstellung der Hausanschlussleitung

Trinkwasser-Anschluss im Kellergeschoss
Trinkwasser-Anschluss ohne Unterkellerung des Gebäudes
Trinkwasser-Anschluss im Wasserzählerschacht