24h-Störungsstelle:
03763 405-405
Häufig gestellte Fragen
Wann erhalte ich meinen Gebührenbescheid?
Den Gebührenbescheid erhalten Sie für das abgelaufene Jahr im Februar des Folgejahres.
Wann und durch wen erfolgt die Ablesung der Wasserzähler?
Die Ablesung des Wasserzählers erfolgt durch unsere Kunden. Sie erhalten im Dezember eine Ablesekarte.
Befindet sich der Wasserzähler in einem Schacht erhalten Sie die Ablesekarte bereits im Oktober des laufenden Jahres.
Wie lese ich den Wasserzähler richtig ab?

Wieso wurde der von mir mitgeteilte Zählerstand nicht abgerechnet?
Ihr Wasserverbrauch wird für ein Kalenderjahr abgerechnet.Lesen Sie den Wasserzähler vor bzw. nach dem 31.12. des Jahres ab, so wird der mitgeteilte Zählerstand zum 31.12. des Jahres hoch- bzw. zurückgerechnet.
Wie beantrage ich einen Hausanschluss / Standortvoranfrage / Löschwassernachweis?
Bitte nutzen Sie für die Beantragung Ihres Vorhabens (Hausanschluss / Standortvoranfrage / Löschwassernachweis) unser Onlineformular.
Ich habe mein Grundstück verkauft. Wie teile ich den Besitzer-/Eigentümerwechsel mit?
Für die Mitteilung des Besitzer-/Eigentümerwechsels nutzen Sie bitte unser Antragsformular auf Endabrechnung.
Ich ziehe um / mein Name hat sich geändert, wie teile ich dies mit?
Nur Sie als Eigentümer des zu versorgenden Grundstücks teilen uns bitte Ihre neue Anschrift bzw. Ihren neuen Namen mit.Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder für die Rückzahlung eines Guthabens die Bankverbindung mitteilen?
Die Mitteilung Ihrer Bankverbindung muss schriftlich erfolgen, da Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist.Möchten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, nutzen Sie bitte unser Formular.
Für die Rückzahlung eines Guthabens können Sie uns Ihre Bankverbindung formlos per Post oder E-Mail mitteilen.
Ich habe mein Grundstück vermietet und wünsche die Abrechnung der Trinkwassergebühren gegenüber meinem Mieter.
Die Abrechnung der Trinkwassergebühren gegenüber Ihrem Mieter oder Pächter ist nicht möglich.Ich habe im laufenden bzw. folgenden Kalenderjahr voraussichtlich weniger Verbrauch als im Vorjahr. Wie kann ich meine Vorauszahlungen ändern?
Eine Änderung der Vorauszahlungen ist jederzeit möglich. Kontaktieren Sie unseren Kundenservice bitte schriftlich, telefonisch unter 03763 4050 oder per E-Mail.Ich möchte für das zur Gartenbewässerung verbrauchte Trinkwasser keine Abwassergebühren bezahlen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Abwasserentsorger. Eine Auflistung finden Sie hier.