24h-Störungsstelle:
03763 405-405
Eigentümerwechsel
Wechselt ein an die Wasserversorgung angeschlossenes Grundstück den Eigentümer (z. B. durch Verkauf, Schenkung, Erbe oder Versteigerung), ist der RZV auf Ihre Mitteilung angewiesen.
Bitte melden Sie uns den neuen Eigentümer, sodass eine ordnungsgemäße Abrechnung der Trinkwassergebühren erfolgen kann.
Bedenken Sie: Sie ersparen sich dadurch etwaige Auseinandersetzungen mit dem nachfolgenden Eigentümer und vermeiden, dass Ihnen gegebenenfalls auch dessen Wasserverbrauch angelastet wird.
Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Eigentumswechsels die entsprechende Eingabemaske unserer Homepage.