Dimensionierung der Wasserzähler

Voraussetzung für eine exakte Messung der verbrauchten Wassermengen entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften ist der Einsatz von zugelassenen und geeichten Messgeräten für Kaltwasserzähler.

Maßgeblich für die Auslegung der Wasserzähler sind die beim Kunden zu erwartenden Entnahmeverhältnisse.
Das Versorgungsunternehmen ist für die Auswahl, Bemessung und den Einbau der Zähler zuständig. Dabei ist die Mitwirkung der Kunden unerlässlich, denn nur sie selbst kennen die Nutzung des Objektes.

Nach den Angaben der Kunden z. B. über die Anzahl der Wohneinheiten bei wohnungsbaulicher Nutzung, erfolgt die Auswahl der Wasserzähler. Für andere Nutzungsarten z. B. Gewerbe und Industrie oder öffentliche Einrichtungen werden Angaben zu Entnahmestellen und die Ermittlung des Spitzenvolumenstromes notwendig. Diese Angaben ermittelt der zugelassene Vertragsinstallateur, der die Kundenanlage errichtet oder wartet.

Ändert sich die Nutzung von Objekten oder die Ausstattung drastisch, besteht die Möglichkeit den eingesetzten Wasserzähler hinsichtlich seiner Bemessung zu überprüfen.